Aufgaben des Ortsvereinsvorstandes
Die Aufgaben des Ortsvereinsvorstandes sind in der Satzung des Ortsvereins festgelegt. Zu der ihm danach obliegenden Leitung des Vereins und Führung der Geschäfte gehören insbesondere:
- Arbeitsplanung für den Ortsverein;
- Kontaktpflege zu den Mitgliedern;
- Mittelbeschaffung (u.a. Vorbereitung und Durchführung der Sammlungen);
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung des Ortsvereines, der Kreisversammlung, der Landesversammlung, des Landesausschusses, des DRK-Präsidiums sowie des Landesvorstandes und der Weisungen des Präsidenten des Landesverbandes im Katastrophenfall;
- Werbemaßnahmen, insbesondere Werbung aktiver Mitglieder sowie Werbung von Lehrgangsteilnehmern der Breitenausbildung;
- Entscheidung über Aufnahmeanträge zur Mitgliedschaft;
- Kontaktpflege mit den DRK-Gliederungen;
- Regelung auftretender Schwierigkeiten im Bereich des Ortsvereins;
- Zusammenarbeit mit allen für das DRK wichtigen Stellen.